Schießleiter Lehrgang (verbandsneutral)

Seit geraumer Zeit tendieren die Schießstandbetreiber immer häufiger dazu von den Schießgruppen oder Vereinen, die sich einmieten, vermehrt einen Schießleiter zu fordern. Was ja mal grundsätzlich nicht falsch ist! Die Frage ist natürlich wieder, wo gibt es dafür eine ordentliche Ausbildung. Seit mittlerweile 5 Jahren führe ich regelmäßig 5-6 Schießleiter-Lehrgänge im Jahr hier bei uns in Marl-Drewer durch. Das sind ca. 70-80 Schießleiter im Jahr und bislang waren alle begeistert.

 

Allerdings haben auch hier einige findige und geschäftstüchtige Anbieter ein Geschäftsmodell für sich etabliert.

Sie bieten einen „Schießleiter-Lehrgang/Standaufsichtenlehrgang“ als 4 Stunden Online-Lehrgang für 80,00€ an.
Diese Online-Lehrgänge sind von einer professionellen Schießleiterausbildung meilenweit entfernt. Achtung, das ist eine Mogelpackung! Hier können sie weiter lesen, was in unseren Schießleiter-Lehrgängen angeboten wird.

 

Schießleiter-Ausbildung gerade für JJSch Inhaber

Während der Jungjägerausbildung wird zwar die Waffensachkunde mit ausgebildet, jedoch nicht die Ausbildung zur Standaufsicht oder zum Schießleiter. Wenn der Jäger alleine oder mit seiner Gruppe einen Schießstand buchen möchte, wird auch vom ihm diese Befähigung verlangt. D.h. auch für den Jäger ist unsere Schießleiter-Ausbildung wichtig und richtig. Als Voraussetzung gilt hier der gültige JJSch als Nachweis.

Schießleiterausbildung

Die Schießleiterausbildung ist die konsequente Weiterführung der Waffen-Sachkunde Ausbildung. Die angerissen Themen in den Bereichen Standaufsicht und Schießstände werden hier intensiviert und vertieft, Hintergründe und weitreichendere Informationen zum Thema Schießstände sind hier Bestandteil der Ausbildung. Zentrale Themen sind z.B. die Aufsichtsführung, Sicherheit auf dem Stand, Aushänge und Beschilderungen und Reinigung von RSA.

Natürlich taucht auch hier die Frage der Anerkennung wieder auf. Hier liegt es etwas anders als bei der Waffen-Sachkunde. Denn der Schießleiter ist nirgendwo, weder gesetzlich noch sonst wie, festgelegt. D.h., dass im Grunde jeder Verband seine eigene Schießleiter-Ausbildung selbst erstellt und regelt. Dies führt natürlich dazu, dass die Schießleiter-Ausbildung jedes Verbandes anders ist, was natürlich auch in den unterschiedlichsten Sportordnungen begründet ist, somit kann eigentlich nur jeder Verband seine eigenen Schießleiter anerkennen, was sie leider auch tun.

Wenn sie einmal im Internet nach dem Begriff „Schießleiter“ googeln, werden sie feststellen, dass jeder Verband seine eigene Auffassung von einem Schießleiter hat. Die zentrale Frage ist doch, was soll der Schießleiter eigentlich machen? Ich denke, er sollte die täglichen Dinge, während des Schießens und Trainings, auf dem Schießstand mit den Schützen regeln und beherrschen können und das können wahrlich manchmal verzwickte Dinge sein.

Ich habe damals im WSB e.V. bei meiner Schießleiter-Ausbildung die Sportordnung lernen müssen! Toll, da haben wir Dinge in unserem Gehirn gespeichert, die ich zu jedem Zeitpunkt in einem Buch nachlesen kann, mal ganz abgesehen davon, dass sie sich laufend ändert, wie sinnvoll ist das denn? Mir kommt es bei der Schießleiter-Ausbildung darauf an die Teilnehmer auf die tägliche Praxis als Standaufsicht, Sportleiter o.ä. vorzubereiten. Ihnen ungewöhnliche Dinge, die auf einem Schießstand oder während des Schießens durchaus passieren können, zu präsentieren und hierfür Lösungsvorschläge anzubieten. Also praxisorientiert sein ist hier die Devise.

Sollte der geforderte Schießleiter nicht näher definiert sein, kann auch kein bestimmter gefordert werden!

Im Kern geht es darum, wollen sie zukünftig Meisterschaften auf Kreis-Bezirks oder Landesebene leiten? Dann benötigen sie den Schießleiter Lehrgang ihres jeweiligen Verbandes. Wollen sie mit einer Gruppe, mit Freunden oder mit Schützen ihres Vereines Schießstandzeit auf einem Schießstand mieten, dann reicht ihnen meine Schießleiter-Ausbildung völlig aus.

Hierzu kann man nun unterschiedlichster Meinung sein. Ich möchte hier den Schützen, die ewig lang auf einen freien Platz in ihrem Verband warten müssen, die Möglichkeit geben die Schießleiterausbildung zu absolvieren. Da die Schießleiterausbildung gesetzlich nicht festgeschrieben ist, kann auch kein Verband eine ganz bestimmte Schießleiterausbildung fordern. Das bedeutet, dass der Schießleiter vollkommen verbandsneutral ist und sich immer nur ggf. in der jeweiligen Sportordnung unterscheidet. Da in meinen Lehrgängen die Sportordnungen bzw. Sporthandbücher aller großen Verbände zum Einsatz kommen, DSB, BdS und BdMP, sollten meine Lehrgänge in jedem Verband gelten!

Aufbau der Schießleiter-Ausbildung

Meine Schießleiter Lehrgängen werden ausschließlich in Präsenz ausgebildet! Das hat 2 gute Gründe, nach der leidigen Corona-Zeit halte ich Präsenz-Lehrgänge und Kommunikation untereinander für sehr wichtig! Der andere Grund ist, haben sie schon mal Fahrrad fahren am Computer gelernt?
Ich kann doch etwas, das auf Interaktionen mit meinen Schützenkollegen angewiesen ist am Computer lernen.

Zunächst gibt es während der Ausbildung einen ca. 3 – 4-stündigen theoretischen Teil in dem z.B. alle relevanten Vorschriften und Gesetze angesprochen und bearbeitet werde. Nach der Mittagspause beginnen wir mit dem ersten praktischen Teil der Ausbildung: Entsorgung von Nitrozellulose Pulver. Ein Highlight der Schießleiter-Ausbildung.

Danach teilen wir uns in Gruppen auf und beginnen mit der tatsächlichen Arbeit auf dem Schießstand mit realen Schützen und Waffen die tatsächlich schießen. Hier stellen die angehenden Schießleiter und Standaufsichten zum ersten Mal fest, das ist nicht nur einfach schauen das nix passiert!
Diese umfangreiche praktische Ausbildung für wir in Kleinstgruppen à 4 Personen durch! Parallel werden die anderen Teilnehmer von meinen anderen Dozenten unterwiesen.

Also hier gibt es etwas völlig anderes als eine Online-Schulung! Praktische Ausbildung für die Praxis, von langjährigen Schießstandbetreibern, Schießleitern und RO´s durchgeführt.

„verantwortliche Aufsichtsperson“ – Aufsichtsperson

Einige Verbände sehen gravierende Unterschiede in den Begriffen „verantwortliche Aufsichtsperson“ und „Aufsichtsperson“.

Zieht man das WaffG und die AWaffV zu Rate tauchen hier tatsächlich diesen beiden Begriffe auf. Bezeichnenderweise allerdings in einem Satz „verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt“, oder es wird das „verantwortliche“ einfach weg gelassen „Aufsichtspersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben“. Das allein ist sicherlich bereits von Bedeutung, zieht man jetzt weiterführend die einschlägigen Kommentierungen zum WaffG oder der AWaffV hinzu, wird man feststellen, dass keiner auf das Wort „verantwortlich“ näher eingeht oder es gar nur erwähnt. Dies lässt an dieser Stelle eigentlich nur den einen Schluss zu, dass das Wort „verantwortlich“ hier nicht von waffenrechtlicher Relevanz sein kann. Denn sonst müssten so renommierte WaffG Kommentatoren wie Steindorf/Heinrich/Papsthart dieses Wort irgendwann einmal näher beleuchtet und in seiner waffenrechtlichen Bedeutung erläutert haben. Dies soll jetzt nicht bedeuten, dass dieses Wort überflüssig oder unnötig wäre. Es soll lediglich sagen, dass wir es nicht nach seiner waffenrechtlichen Relevanz, sondern nach seiner eigentlichen wörtlichen Bedeutung beurteilen müssen.

Hier sagt z.B. die einschlägige Literatur als Synonym zu verantwortlich, „gewissenhaft, pflichtbewusst, pflichtgetreu, verantwortungsbewusst“. Das ist, wenn man sowohl das WaffG als auch die AWaffV liest, durchaus als logisch zu betrachten. Denn als Aufsicht muss ich verantwortlich sein, sonst macht die Aufsicht keinen Sinn.

Das WaffG sagt, wer die Aufsicht auf einem Schießstand ausüben will muss u.a. sachkundig sein. Der DSB e.V. sagt allerdings: „Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schußwaffen erforderliche Sachkunde nach § 7 WaffG, sondern die Tätigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde“. Vom Grundsatz stelle ich hier einmal die Frage in den Raum:

Woher will der DSB e.V. das wohl wissen?

Denn das dies so zu sehen ist, steht nirgendwo geschrieben. Ich glaube auch nicht, dass egal wer, sich das WaffG so auslegen oder interpretieren kann und darf, wie er es möchte, oder? Weiterhin stellt der DSB e.V. einen Themenbereich zur Unterrichtung der „verantwortlichen Aufsichtsperson“ dar. All diese Themen sind Unterrichtsinhalte der Waffen-Sachkunde nach § 7WaffG. All diese Themen haben also die Absolventen der Waffen-Sachkunde für z.B. den Waffenerwerb kennengelernt, besprochen und in ihrer Prüfung wieder gefunden. Was uns dann zu der Frage führt, warum will der DSB e.V. mehr als der Gesetzgeber eigentlich fordert?

Eine Antwort finden wir vielleicht in einem anderen Absatz: „Die Durchführung von Lehrgängen zur Qualifikation von verantwortlichen Aufsichtspersonen überträgt der DSB e.V. seinen Mitgliedern für ihren Bereich. Sie soll einen Zeitrahmen von 4 Unterrichtseinheiten (a 45Min) umfassen.“ Ich möchte nun an dieser Stelle die Bewertung und Einschätzung dieser Aussagen dem geneigten Leser überlassen. Was nach den Buchstaben und Sinn des Gesetzes gefordert ist, wissen wir alle.

Weiterhin ist es ein Irrglaube, dass diese Lehrgänge von einem der Verbände durchgeführt werden müssen. Der DSB e.V. selbst legt hier in seinem Vorstandsbeschluss von 2004 (hier nachzulesen) fest: “deren Qualifizierung durch den anerkannten Schießsportverband erfolgen kann“, also nicht zwingend muss. Die Qualifizierung kann also auch von anderer anerkannter Stelle kommen!

Meine Lehrgänge zur Waffen-Sachkunde nach §7 WaffG beinhalten beispielsweise all die Themenbereiche, die der DSB für die sog. „verantwortliche Aufsichtsperson“ vorsieht für die Unterrichtung. Weitergehend werden diese Themen in meinen Sportleiter Lehrgängen vertieft und praxisnah erarbeitet.

Sicherlich gehört zu der „verantwortlichen Aufsichtsperson“ die nötige Erfahrung. Es wird kaum ein verantwortlicher Schießstandbetreiber einen frischen Waffen-Sachkunde Absolventen auf einen Schießstand mit 10-15 Schützen stellen. Da kommt dann natürlich der Schießleiter zum Tragen! Absolventen meiner Schießleiter Lehrgänge werden sicherlich dann über ein gehöriges Maß an Erfahrung verfügen, um sich auf dem Schießstand auch durchsetzen zu können oder ein Schießen bzw. Wettkampf zu leiten.

In der Schießleiterausbildung wird in einem großen Praxisteil auf Probleme und gewöhnliche und außergewöhnliche Vorkommnisse im Schießbetrieb hingewiesen und auch durchgespielt. In zahlreichen Rollenspielen und Demonstrationen versuche ich die Lehrgangsteilnehmer auf den „harten“ Alltag im Schießbetrieb vorzubereiten und ihnen Lösungsvorschläge mit auf den Weg zu geben. Hier wird jeder sehen, dass man auch mit viel Spaß und Witz viel erlernen und erleben kann.

Eine umfangreiche Lehrgangsmappe und Informationsblätter sowie bei Abschluss des Lehrgangs ein Schießleiter-Ausweis mit Lichtbild als Plastikkarte sind Bestandteil des Lehrganges, sowie ein nummerierter, registrierter Stempel. Zur Authentifizierung als Schießleiter findet sich jeder Teilnehmer hier auf der Schießleiter Liste mit seiner Nummer und Namen (keine Anschrift oder weiteren Daten) wieder. Da ich für diesen Lehrgang sehr viel Material, Munition und Helfer benötige sind die Kosten für diesen Lehrgang leider auch entsprechend.

Voraussetzung für diesen Lehrgang ist die bestandene Waffen-Sachkunde eines anerkannten Verbandes bzw. Lehrgangsträgers, vor Lehrgangsbeginn mit einem Foto im jpg Format als Kopie bitte per Mail einreichen.

Im Lehrgang wiederholt/angesprochen werden:

Waffenrecht

Kenntnisse über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften, des Waffenrechts und des Beschussrechts. Insbesondere natürlich:

§ 27 WaffG (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten)

§ 6 AWaffV (Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen)

§ 7 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport)

§ 9 AWaffV (Zulässige Schießübungen auf Schießstätten)

§ 10 AWaffV (Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche)

§ 11 AWaffV (Aufsichten)

§ 12 AWaffV (Überprüfung von Schießstätten)

Waffenkunde und Waffentechnik

Kenntnisse über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen, sowie auf waffentechnischem Gebiet Kenntnisse über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweiten und Wirkungsweisen von Geschossen. Sportordnung.

Neben diesem theoretischen Teil sind in einem praktischen Teil ausreichende Fertigkeiten in der Handhabung von Waffen und im Schießen mit Schusswaffen sowie in der Handhabung der Sportordnung/Sporthandbuch des DSB, BdS und BdMP zu vermitteln.

Die Schießleiterausbildung sehe ich als Unterweisung, nicht als Lehrgang, an. Somit wird es hier auch keine Prüfung im eigentlichen Sinne geben. Ich werde die Aktionen und Interaktionen der Teilnehmer über den gesamten Lehrgangstag intensiv beobachten und diese dann bewerten.

Als Abschluss gibt es einen Schießleiterausweis in Form einer ec-Plastikkarte mit Bild (Bild und Waffen-Sachkundezeugnis sind nach Aufforderung einzureichen), die die Art und den Umfang der Ausbildung beschreibt, sowie einen persönlichen, registrierten Stempel.

Die Ausbildung findet ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen (max. 14) statt. Die Termine werden 4x im Jahr (oder nach Anfrage häufiger) ausgeschrieben.

Eigene Waffe, Munition, ggf. Zubehör können selbstverständlich mitgebracht werden. Der Lehrgang läuft über einen Tag (10:00-19:00Uhr).

Voraussetzung für den Schießleiter ist die Waffen-Sachkunde und die Vollendung des 18 Lebensjahres. Die Schießleiterausbildung ist verbandsneutral und unterscheidet sich ausschließlich in der Sportordnung des jeweiligen Verbandes. Da ich über meinen Tellerrand blicken kann, akzeptiere ich die Waffen-Sachkunde Zeugnisse ALLER anerkannten Verbände und auch die Zeugnisse der staatlich anerkannten Lehrgangsträger, sofern dieser auf dem Zeugnis auszumachen ist.

Ein „Erste-Hilfe“ Lehrgang ist nicht notwendig, zumal der auf einem Schießstand selten weiterhilft.

Wenn es hierzu noch Fragen gibt, bitte einfach mailen oder anrufen.

An dieser Stelle stellvertretend etwas Feedback bzw. Berichte von Lehrgangsteilnehmern:

„Hallo Georg.

Ich wollte mich auch auf diesen Weg noch einmal für deinen super gemachten Lehrgang bedanken!! „Es gibt nichts was es nicht gibt.“ (deine Worte) (was haben wir Gelacht) und es ist echt traurig, aber wahr. Ich habe erst gedacht das es ein wenig übertrieben ist was du uns da so auf dem Schießstand gelehrt und gezeigt hast, aber jeden Tag auf dem Stand, bin ich froh das ich auf deinem Lehrgang war!! So schnell überfordert mich eine Situation nicht mehr, im Gegensatz zu meinen älteren vom „xxx“ ausgebildeten Leuten. Ich hoffe du machst mit der praktischen Ausbildung sowie wie auf unserem Lehrgang weiter.“

Vor einigen Tagen sprach ich mit einem ehemaligen Lehrgangsteilnehmer, der eine Weiterbildung seines Verbandes „xxxx“ in Paderborn besuchte.

Sein Resümee:

„Sehr viele (zu viele) Teilnehmer, jeder musste seinen Tisch und Stuhl selbst in dem Gastraum der Vereinskneipe zusammensuchen. 2 von 3 Dozenten kamen erst gar nicht und der eine telefonierte ständig während des Lehrganges. Den ganzen Tag wurde nur monoton vorgetragen, keine praktischen Teile zwischendurch. Ein Tag vertane Zeit!“

Kürzlich erreichte mich nachfolgende Mail:

„Guten Tag Herr Schnitzler,

ich habe im Jahr 2011 mit dem Schießsport angefangen und mich konsequent immer weiter gebildet:

17.12.2011 Waffensachkunde / BDMP

15.06.2012 verantwortliche Aufsicht / Kreispolizeibehörde Rhein-Erft Kreis

19.08.2012 Aufsicht auf Schießstätten / BDMP

19.08.2012 Schießleiterlehrgang / BDMP

15.02.2014 Schießleiter / FSD e.V.

26.04.2015 Waffensachkunde und Verantwortliche Aufsicht / RSB

Nun habe ich das Problem, dass wenn ich aus dem BDMP austreten möchte, meinen (bezahlten) Schießleiterausweis zurückgeben soll. Nun meine Frage:

Kann es rechtens sein, wenn ich die Prüfung abgelegt habe diese für null und nichtig erklärt wird? Oder setz sich der BDMP mal wieder über das Waffenrecht und macht seine eigenen Verordnungen?

Entschuldigung, haben die den Schuß noch nicht gehört? Was ich bezahlt habe gehört auch mir! Da wundern die sich über ständig sinkende Mitgliederzahlen?“

Dann habe ich bei einem SL Lehrgang im letzten Jahr folgendes feststellen müssen:

Eine Teilnehmerin, Absolventin einer Waffensachkunde des RSB e.V. in Düsseldorf, sollte in ihrem Schützenstand einen S & W Revolver laden. Gefühlt, minutenlang passierte gar nichts, bis ich ihr sagte, du sollst den Revolver laden. Sie schaute mich verständnislos an und sagte, wie geht das?

Ich fragte sie, du hast doch vor 4 Monaten die Waffen-Sachkunde abgelegt, hast du schon alles vergessen?

Sie antwortete, das wurde uns bei Lehrgang nicht gezeigt, wir haben Waffen nur auf Bildern gesehen, hantieren und laden mussten wir nicht…

Ich hatte keine Worte dafür. Ich hörte dann allerdings bei einem späteren Waffen-Sachkunde Lehrgang, dass es wohl im RSB e.V. so üblich sei. Eine Handhabung an Waffen ist dort wohl eher selten.