Allgemeine Geschäftsbedingungen des Aus- und Weiterbildungszentrum
G. Schnitzler – 46238 Bottrop – Nordring 188
für die Buchung von Lehrgängen, Workshops, Informationsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden “Teilnehmer”) an unseren Seminaren, Kursen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden “Veranstaltung”) und der Fa. Aus- und Weiterbildungszentrum G. Schnitzler, Nordring 188, 46238 Bottrop (im Folgenden “Ausbildungsbetrieb”). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Zusätzlich gelten die den jeweiligen Lehrgängen und Veranstaltungen beigefügten “Allgemeinen Hinweise zu unseren Lehrgängen”, welche mit der Anmeldebestätigung übersandt werden.
Für Verträge über Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Ausbildungsbetriebes, einschließlich Zurverfügungstellen elektronischer Produkte, gelten ausschließlich die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Ausbildungsbetriebes.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Der Teilnehmer kann sich über das Anmeldeportal unserer Web-Site (www.waffen- sachkunde.org) oder schriftlich per Brief, mit den erforderlichen Daten, anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird von dem Ausbildungsbetrieb geprüft und dann per E- Mail bestätigt. Mit der Annahme der Anmeldung und Absendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Ausbildungsbetriebes zustande. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die in den Lehrgangsbedingungen angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Ca. 7 – 14 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum wird der Teilnehmer entsprechend abschließend über Ort, Uhrzeit und Dauer der Veranstaltung informiert. Der Teilnehmer sollte seine Anreise und Unterkunft erst nach Erhalt dieser Bestätigung verbindlich buchen.
3. Stornierungen
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € nach der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage nach erfolgter Anmeldung) und bis zu vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder Postbrief möglich.
Da das Waffengesetz eine Meldung der Lehrgangsteilnehmer spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorschreibt, ist bei einer Stornierung bis zu drei Woche vor Veranstaltungsbeginn die Hälfte der Lehrgangsgebühr (50%) als Vorlaufkostenausgleich zu zahlen. Ab drei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig, da eine Löschung eines Teilnehmers aus der Meldeliste an die zuständige Genehmigungsbehörde ab diesem Zeitpunkt (3 Wochen vor Lehrgangsbeginn) nicht mehr möglich ist. Umbuchungen auf einen anderen Termin sind nur bis zu 3 Wochen vor dem eigentlichen Lehrgangstermin ohne weitere Berechnung möglich, aber auch nur, wenn die Lehrgangsgebühr bis zu diesem Zeitpunkt voll umfänglich überwiesen ist. Die Stornierungsfristen werden nicht von der gesetzlichen Widerrufsfrist außer Kraft gesetzt. Die waffenrechtlichen Vorschriften sind insoweit zu beachten, dass nach dem Zeitpunkt der Meldung der Lehrgangsliste (3 Wochen vor dem Lehrgangstermin) auch eine stornierter Lehrgangsplatz frei bleibt da dann eine Nach- oder Ummeldung nicht mehr möglich ist.
Eine Stornierung bedarf immer der Schriftform (Mail oder Postbrief), mündliche, telefonische oder Stornierungen per Messenger-Dienste sind nicht rechtsgültig.
4. Absage eines Einzel/Intensivtermines (Sonderveranstaltung)
Die Absage eines Einzel/Intensivtermines nach freier Terminwahl kann bis zu 12 Stunden vor dem eigentlichen Termin aus wichtigen Gründen verschoben werden. Hierzu müssen sich beide Parteien auf einen adäquaten Ausweichtermin einigen. Eine Verschiebung des Termin ist nicht gleichbedeutend einer Stornierung oder Aufhebung. Werden die Parteien, Teilnehmer oder Veranstalten, nicht zeitnah (12 Stunden vor Beginn der Veranstaltung) über die Verschiebung informiert, haben beide Parteien das Recht den Vertrag ersatzlos aufzuheben. Schadenersatzforderungen können in diesem Fall von keiner Seite geltend gemacht werden, der Vertrag wird lediglich aufgehoben.
5. Absage von Veranstaltungen
Die Absage eines Einzel/Intensivtermines nach freier Terminwahl kann bis zu 12 Stunden vor dem eigentlichen Termin aus wichtigen Gründen verschoben werden. Hierzu müssen sich beide Parteien auf einen adäquaten Ausweichtermin einigen. Eine Verschiebung des Termin ist nicht gleichbedeutend einer Stornierung oder Aufhebung. Werden die Parteien, Teilnehmer oder Veranstalten, nicht zeitnah (12 Stunden vor Beginn der Veranstaltung) über die Verschiebung informiert, haben beide Parteien das Recht den Vertrag ersatzlos aufzuheben. Schadenersatzforderungen können in diesem Fall von keiner Seite geltend gemacht werden, der Vertrag wird lediglich aufgehoben.
6. Absage durch den Teilnehmer
Eine Absage der Lehrgangsteilnahme durch den Teilnehmer wird, wie eine Stornierung behandelt. Es gelten hier die gleichen Fristen. Absagen aus gesundheitlichen- oder beruflichen Gründen sind für den Teilnehmer sehr bedauerlich allerdings niemals ein Grund die entsprechenden Gebühren nicht zu entrichten oder eine Rückerstattung zu fordern.
7. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Der Ausbildungsbetrieb behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
8. Ablehnung einer Anmeldung
Der Ausbildungsbetrieb behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
9. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
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Die Höhe der Lehrgangsgebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Lehrgangsprogramm, das auf unserer Web-Site angeboten wird.
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Für vereinzelte Lehrgangsformen (z.B. Schießleiter) fallen Anmeldegebühren an, die gesondert direkt nach der Anmeldung überwiesen werden müssen.
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Die Lehrgebühren zu den Waffensachkunde-Lehrgängen sind auch mit der Anmeldung fällig. Informationen zu der Bankverbindung des Ausbildungsbetriebes werden in der Bestätigungs-E-Mail zur Anmeldung mitgeteilt. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nur in besonderen und bestätigten Ausnahmefällen möglich (zu späte Anmeldung, Versäumnisse bei der Überweisung etc.).
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Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Ausbildungsbetrieb berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht beim Ausbildungsbetrieb eingegangen, hat er das Recht, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung kostenpflichtig zu verwehren.
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Muss eine Zahlungserinnerung/Mahnung ausgestellt werden, ist der Ausbildungsbetrieb berechtigt für den Aufwand pro Schriftwechsel bis zu 5,00€ in Rechnung zu stellen.
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Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
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Einer ordentlich erstellte Lehrgangsrechnung kann nicht widersprochen werden.
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Wird die Lehrgangsgebühr auch nach zweimaliger Mahnung nicht beglichen, tritt der Ausbildungsbetrieb seine Forderung mit allen rechtlichen Konsequenzen einem Inkassounternehmen ab. Gleichzeitig wird die zuständige waffenrechtliche Genehmigungsbehörde über den Ausfall des Teilnehmers informiert.
10. Urheberrechte
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Alle Lehrgangsunterlagen, in schriftlicher und elektronischer Form, sind urheberrechtlich geschützt. Der Ausbildungsbetrieb überlässt dem jeweiligen Teilnehmer die Lehrgangsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Alle weiteren Unterlagen, Anmeldeformulare, Zeugnis- und Prüfungsformulare und sonstige den Lehrgang betreffende Unterlagen, unterliegen ebenso dem Urheberrecht.
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Die Änderung der Lehrgangsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken sind nicht gestattet. Die – auch auszugsweise – Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Lehrgangsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Ausbildungsbetriebes gestattet.
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Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen oder Publikationen des Ausbildungsbetriebes u.a. im Internet veröffentlicht.
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Eigene Film, Foto oder Tonaufnahmen der Teilnehmer sind nur mit besonderer Zustimmung der Referenten oder der Lehrgangsleitung zulässig.
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Werden jedwede Lehrgangsunterlagen veröffentlicht kann der Ausbildungsbetrieb Schadenersatz in dann noch zu beziffernder Höhe fordern.
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Ein Zeugnis als Abschluss zu unserer Lehrgänge ist immer auch eine Urkunde.
11. Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen
Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die überlassenen Fotos für die Ausweiskarten werden ausschließlich für diese genutzt. Wir verwenden die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen mit ihren persönlichen Daten, die waffenrechtlich notwendig sind, auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. Der Ausbildungsbetrieb ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltungen zwecks Überprüfbarkeit mittels Bild und/oder Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internets, selbstverständlich ohne das der einzelne Teilnehmer erkennbar ist.
12. Allgemeines
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Teilnehmer den Seminarvertrag als Unternehmer abschließt, vereinbaren die Parteien Bottrop als ausschließlichen Gerichtsstand.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Teilnehmer den Seminarvertrag als Unternehmer abschließt, vereinbaren die Parteien Bottrop als ausschließlichen Gerichtsstand.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Widerrufsbelehrung im Falle eines Dienstleistungsvertrages
Widerrufsrecht:
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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Datum der Anmeldung ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
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Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fa. G. Schnitzler, Nordring 188, 46238 Bottrop, E-Mail: waffen-sachkunde@gmx.de, Telefon: (02041) 31896-3, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Lehrgangsteilnahme während der Widerrufsfrist beginnen soll, oder liegt die Widerrufsfrist noch oder bereits innerhalb der Rücktritts- oder Stornierungsfristen, erklären sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass beim Falle einer Nichtteilnahme an der Veranstaltung die Gebühr für Stornierung oder Rücktritt in voller Höhe fällig wird.
Kommt innerhalb von 3 Monaten nach der Stornierung/Rücktritt ein gebührenpflichtiger Lehrgang zustande wird die gezahlte Gebühr angerechnet.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Ausbildungsbetrieb seine Leistung vollständig erbracht hat.