Schießleiter-verbandsneutral© Lehrgang
Vorteile unserer Schießleiter Lehrgänge (verbandsneutral) ©
Aktuelles Wissen: Bleib stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Technik rund um das Waffenrecht.
Praxisgerechte Ausbildung: Durch unsere Präsenzlehrgänge erreichen wir stets eine praxisgerechte Ausbildung in Kleingruppen.
Dauer: Der Schießleiter Lehrgang inkl. zertifizierte Standaufsicht dauert 1 Tag.
Kleine Gruppen: Durch kleine Gruppengrößen von mindestens 6 Teilnehmern garantieren wir eine individuelle Betreuung und effektives Lernen.
Wichtige Informationen
Ort: Unser Schießstand und die Schulungsräume in Marl-Drewer bieten eine ideale Lernumgebung.
Dauer: Der Kurs findet an einem Tag statt.
Prüfung: Es gibt keine Prüfung.
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt einfach und digital über unser Anmeldeportal
Voraussetzungen: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und ein gültiges, anerkanntes Waffensachkunde-Zeugnis, oder den gültigen Jahres Jagd Schein besitzen.
Melde dich jetzt an und plane deinen individuellen Lehrgang für Schießleiter!
Seit geraumer Zeit tendieren die Schießstandbetreiber immer häufiger dazu, von den Schießgruppen oder Vereinen, die sich einmieten, vermehrt einen Schießleiter zu fordern. Das ist grundsätzlich nicht falsch! Die Frage ist natürlich, wo es dafür eine ordentliche Ausbildung gibt. Seit mittlerweile 8 Jahren führen wir regelmäßig 5-6 Schießleiter-Lehrgänge im Jahr auf unserem Schießstand in Marl-Drewer durch. Das sind ca. 70-80 Schießleiter im Jahr, und bislang waren alle begeistert.
Allerdings haben auch hier einige findige und geschäftstüchtige Anbieter ein Geschäftsmodell für sich etabliert.
Sie bieten einen „Schießleiter-Lehrgang/Standaufsichtenlehrgang“ als 4-Stunden-Online-Lehrgang für 80,00 € an! Diese Online-Lehrgänge sind von einer professionellen Schießleiterausbildung meilenweit entfernt. Achtung, das ist eine Mogelpackung! Lies weiter unten nach, was in unseren Schießleiter-Lehrgängen angeboten wird.
Schießleiter-Ausbildung sinnvoll für Jagdschein Inhaber
Während der Jungjägerausbildung wird zwar die Waffensachkunde vermittelt, jedoch nicht die Ausbildung zur Standaufsicht oder zum Schießleiter. Wenn der Jäger allein oder mit seiner Gruppe einen Schießstand buchen möchte, wird auch von ihm diese Befähigung verlangt. Das bedeutet, auch für den Jäger ist unsere Schießleiter-Ausbildung wichtig, richtig und notwendig. Als Lehrgangsvoraussetzung gilt hier der gültige Jungjägerschein (JJSch) als Nachweis.
Wie sieht unsere Schießleiterausbildung überhaupt aus?
Die Schießleiterausbildung ist die konsequente Weiterführung der Waffensachkunde-Ausbildung. Die angeschnittenen Themen in den Bereichen Standaufsicht und Schießstände werden hier intensiviert und vertieft. Hintergründe und umfassendere Informationen zum Thema Schießstände sind ebenfalls Bestandteil der Ausbildung.
Zentrale Themen sind unter anderem die Aufsichtsführung, die Sicherheit auf dem Stand, Aushänge und Beschilderungen sowie die Reinigung von RSA (Schießständen). Auch die optische Begutachtung einer Schießanlage, um gegebenenfalls Schwachstellen im Vorfeld zu erkennen und Unfälle zu vermeiden, gehört dazu.
Natürlich taucht auch hier die Frage der Anerkennung wieder auf. Im Gegensatz zur Waffensachkunde ist der Schießleiter nicht gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass jeder Verband seine eigene Schießleiter-Ausbildung erstellt und regelt. Dies führt dazu, dass die Schießleiter-Ausbildung jedes Verbandes unterschiedlich ist, was auch in den unterschiedlichen Sportordnungen begründet ist. Daher kann letztlich nur jeder Verband seine eigenen Schießleiter anerkennen, was leider auch so gehandhabt wird.
Wenn du im Internet nach dem Begriff „Schießleiter“ suchst, wirst du feststellen, dass jeder Verband seine eigene Auffassung von einem Schießleiter hat. Die zentrale Frage ist, was der Schießleiter eigentlich machen soll. Er sollte die täglichen Aufgaben während des Schießens und Trainings auf dem Schießstand regeln und beherrschen können – und das können wahrlich manchmal komplizierte Dinge sein. Die Sportordnung eines jeweiligen Verbandes, die sich sowieso jedes Jahr ändert, kann man nachlesen.
Ich habe damals im WSB e.V. bei meiner Schießleiter-Ausbildung die Sportordnung lernen müssen. Das hat dazu geführt, dass wir Dinge in unserem Gedächtnis gespeichert haben, die wir jederzeit in einem Buch nachlesen können – mal ganz abgesehen davon, dass sich diese ständig ändert. Wie sinnvoll ist das? Uns kommt es bei der Schießleiter-Ausbildung darauf an, die Teilnehmer auf die tägliche Praxis als Standaufsicht, Sportleiter o.ä. vorzubereiten. Ungewöhnliche Situationen, die auf einem Schießstand oder während des Schießens auftreten können, sollen präsentiert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Also praxisorientiertes Lernen ist hier die Devise.
Sollte der geforderte Schießleiter nicht näher definiert sein, kann auch kein bestimmter Schießleiter gefordert werden!
Im Kern geht es darum: Willst du zukünftig Meisterschaften auf Bezirks- oder Landesebene leiten? Dann benötigst du den Schießleiter-Lehrgang deines jeweiligen Verbandes. Möchtest du hingegen mit einer Gruppe, Freunden oder Schützen deines Vereins Schießstandzeiten auf einem Schießstand mieten, reicht dir meine Schießleiter-Ausbildung völlig aus.
Hierzu kann man nun unterschiedlichster Meinung sein. Wir möchten den Schützen, die ewig lange auf einen freien Platz in ihrem Verband warten müssen, die Möglichkeit geben, die Schießleiterausbildung zu absolvieren. Da die Schießleiterausbildung gesetzlich nicht festgeschrieben ist, kann auch kein Verband eine ganz bestimmte Schießleiterausbildung fordern. Das bedeutet, dass der Schießleiter vollkommen verbandsneutral ist und sich nur gegebenenfalls in der jeweiligen Sportordnung unterscheidet. Da in meinen Lehrgängen die Sportordnungen bzw. Sporthandbücher aller großen Verbände, wie DSB, BDS und BdMP, zum Einsatz kommen, sollten meine Lehrgänge in jedem Verband anerkannt werden!
Aufbau der Schießleiter-Ausbildung
Unsere Schießleiter-Lehrgänge werden ausschließlich in Präsenz durchgeführt! Das hat zwei gute Gründe: Nach der leidigen Corona-Zeit halten wir Präsenz-Lehrgänge und Kommunikation untereinander für sehr wichtig. Der andere Grund ist, hast du schon mal Fahrradfahren am Computer gelernt? Ich kann doch etwas, das auf Interaktionen mit meinen Schützenkollegen angewiesen ist, nicht wirklich am Computer lernen.
Zunächst gibt es während der Ausbildung einen ca. 3-stündigen theoretischen Teil, in dem alle relevanten Vorschriften und Gesetze angesprochen und bearbeitet werden. Ein ganz profanes Beispiel: Als Schießleiter deines Vereins bist du zukünftig für die Aufstellung der Standaufsichten verantwortlich. Hierzu musst du wissen, ob das Waffensachkunde-Zeugnis, das dir vorgelegt wird, auch wirklich gültig ist. Deshalb sprechen wir u.a. darüber, wie ein Waffensachkunde-Zeugnis aussehen muss.
Nach der Mittagspause beginnen wir mit dem ersten praktischen Teil der Ausbildung: der Entsorgung von Nitrozellulose-Pulver. Ein Highlight der Schießleiter-Ausbildung. Danach teilen wir uns in Gruppen auf und beginnen mit der praktischen Arbeit auf dem Schießstand mit realen Schützen und Waffen, die tatsächlich schießen. Hier stellst du zum ersten Mal fest, dass es nicht nur darum geht, einfach zu schauen, dass nichts passiert!
Diese umfangreiche praktische Ausbildung führen wir in Kleinstgruppen à 4-6 Personen durch! Parallel werden die anderen Teilnehmer von unseren anderen Dozenten in andere Themengebiete eingewiesen. Also hier gibt es etwas völlig anderes als eine Online-Schulung! Praktische Ausbildung für die Praxis, von langjährigen Schießstandbetreibern, Schießleitern und RO´s durchgeführt.
Aufsicht beim traditionellen Vogelschießen an der Vogelstange
Seit 1985 habe ich federführend oder als Verantwortlicher traditionelle Schützenfeste durchgeführt. Ich kenne noch die Zeiten, als wir die Aspiranten auf die Königswürde mit zwei Mann am Gewehr stützen mussten, teils aus Nervosität und teils aus anderen Gründen. Diese Zeiten sind jedoch seit vielen Jahren vorbei. Ich kenne Vogelschießen vom Schützenvogel über den Kugelfang des Hochstandes bis hin zur Lafette. Ich weiß genau, worauf es bei einem solch traditionellen Schützenfest ankommt. Selbst im Sauerland erkennen die zuständigen Genehmigungsbehörden meine Schießleiter an. Somit kannst du bedenkenlos den Schießleiter für dein nächstes Vogelschießen bei uns machen.
Was bedeutet der Begriff:
verantwortliche Aufsichtsperson
„verantwortliche Aufsichtsperson“ – oder Aufsichtsperson
Einige Verbände sehen gravierende Unterschiede in den Begriffen „verantwortliche Aufsichtsperson“ und „Aufsichtsperson“.
Zieht man das WaffG und die AWaffV zu Rate, tauchen hier tatsächlich diese beiden Begriffe auf. Bezeichnenderweise allerdings in einem Satz: „verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt“, oder es wird das „verantwortliche“ einfach weggelassen: „Aufsichtspersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben“. Das allein ist sicherlich bereits von Bedeutung. Zieht man jetzt weiterführend die einschlägigen Kommentierungen zum WaffG oder der AWaffV hinzu, wird man feststellen, dass keiner auf das Wort „verantwortlich“ näher eingeht oder es gar nur erwähnt.
Dies lässt an dieser Stelle eigentlich nur den einen Schluss zu: dass das Wort „verantwortlich“ hier nicht von waffenrechtlicher Relevanz sein kann. Denn sonst müssten so renommierte WaffG-Kommentatoren wie Steindorf, Heinrich und Papsthart dieses Wort irgendwann einmal näher beleuchtet und in seiner waffenrechtlichen Bedeutung erläutert haben. Dies soll jetzt nicht bedeuten, dass dieses Wort überflüssig oder unnötig wäre. Es soll lediglich sagen, dass wir es nicht nach seiner waffenrechtlichen Relevanz, sondern nach seiner eigentlichen wörtlichen Bedeutung beurteilen müssen.
Hier sagt die einschlägige Literatur als Synonym zu „verantwortlich“ „gewissenhaft, pflichtbewusst, pflichtgetreu, verantwortungsbewusst“. Das ist, wenn man sowohl das WaffG als auch die AWaffV liest, durchaus logisch zu betrachten. Denn als Aufsicht muss ich verantwortlich sein, sonst macht die Aufsicht keinen Sinn.
Das WaffG sagt, wer die Aufsicht auf einem Schießstand ausüben will, muss unter anderem sachkundig sein. Der DSB e.V. sagt hierzu allerdings: „Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schusswaffen erforderliche Sachkunde nach § 7 WaffG, sondern die für die Tätigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde.“ Vom Grundsatz stelle ich hier einmal die Frage in den Raum: Woher will der DSB e.V. wissen, was der Gesetzgeber denkt?
Denn das dies so zu sehen ist, steht nirgendwo geschrieben. Wir glauben auch nicht, dass irgendjemand das WaffG so auslegen oder interpretieren kann und darf, wie er es möchte, oder? Weiterhin stellt der DSB e.V. einen Themenbereich zur Unterrichtung der „verantwortlichen Aufsichtsperson“ dar. All diese Themen sind bereits Unterrichtsinhalte der Waffen-Sachkunde nach § 7 WaffG. All diese Themen haben also die Absolventen der Waffen-Sachkunde für den Waffenerwerb kennengelernt, besprochen und in ihrer Prüfung wiedergefunden. Was uns dann zu der Frage führt, warum der DSB e.V. mehr will als der Gesetzgeber eigentlich fordert?
Eine Antwort finden wir vielleicht in einem anderen Absatz: „Die Durchführung von Lehrgängen zur Qualifikation von verantwortlichen Aufsichtspersonen überträgt der DSB e.V. seinen Mitgliedern für ihren Bereich. Sie soll einen Zeitrahmen von 4 Unterrichtseinheiten (à 45 Min) umfassen.“ Wir möchten an dieser Stelle die Bewertung und Einschätzung dieser Aussagen dem geneigten Leser überlassen.
Was nach den Buchstaben und dem Sinn des Gesetzes gefordert ist, wissen wir alle. Weiterhin ist es ein Irrglaube, dass diese Lehrgänge von einem der Verbände durchgeführt werden müssen. Der DSB e.V. selbst legt hier in seinem Vorstandsbeschluss von 2004 (hier nachzulesen) fest: „deren Qualifizierung durch den anerkannten Schießsportverband erfolgen kann“, also nicht zwingend muss. Die Qualifizierung kann also auch von einer anderen anerkannten Stelle kommen!
Unsere Lehrgänge zur Waffensachkunde nach § 7 WaffG beinhalten beispielsweise all die Themenbereiche, die der DSB für die sog. „verantwortliche Aufsichtsperson“ vorsieht. Weitergehend werden diese Themen in unseren Sportleiter-Lehrgängen vertieft und praxisnah erarbeitet.
Sicherlich gehört zu der „verantwortlichen Aufsichtsperson“ auch die nötige Erfahrung. Es wird kaum ein verantwortlicher Schießstandbetreiber einen frischen Waffensachkunde-Absolventen auf einen Schießstand mit 10-15 Schützen stellen. Da kommt dann natürlich der Schießleiter zum Tragen! Absolventen unserer Schießleiter-Lehrgänge werden über ein gehöriges Maß an Erfahrung verfügen, um sich auf dem Schießstand durchsetzen zu können oder ein Schießen bzw. Wettkampf zu leiten.
In der Schießleiterausbildung wird in einem großen Praxisteil auf Probleme und gewöhnliche sowie außergewöhnliche Vorkommnisse im Schießbetrieb hingewiesen und auch durchgespielt. In zahlreichen Rollenspielen und Demonstrationen versuchen wir, die Lehrgangsteilnehmer auf den „harten“ Alltag im Schießbetrieb vorzubereiten und ihnen Lösungsvorschläge mit auf den Weg zu geben. Hier wird jeder sehen, dass man auch mit viel Spaß und Witz viel erlernen und erleben kann.
Eine umfangreiche Lehrgangsmappe und Informationsblätter sowie bei Abschluss des Lehrgangs ein Schießleiter-Ausweis mit Lichtbild als Plastikkarte sind Bestandteil des Lehrgangs, ebenso ein nummerierter, registrierter Stempel. Zur Authentifizierung als Schießleiter findet sich jeder Teilnehmer hier auf der Schießleiter-Liste mit seiner Nummer und Namen (keine Anschrift oder weiteren Daten) wieder. Da wir für diesen Lehrgang sehr viel Material, Munition und Helfer benötigen, sind die Kosten für diesen Lehrgang leider auch entsprechend hoch.
Voraussetzung für diesen Lehrgang ist die bestandene Waffen-Sachkunde eines anerkannten Verbandes bzw. Lehrgangsträgers. Vor Lehrgangsbeginn bitte mit einem Foto im JPG-Format als Kopie per Mail einreichen.
- Waffenrecht
- Kenntnisse über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften, des Waffenrechts und des Beschussrechts. Insbesondere natürlich:
- § 27 WaffG (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten)
- § 6 AWaffV (Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen)
- § 7 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport)
- § 9 AWaffV (Zulässige Schießübungen auf Schießstätten)
- § 10 AWaffV (Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche)
- § 11 AWaffV (Aufsichten)
- § 12 AWaffV (Überprüfung von Schießstätten)
Waffenkunde und Waffentechnik
Kenntnisse über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen sowie waffentechnisches Wissen über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, Innen- und Außenballistik, Reichweiten und Wirkungsweisen von Geschossen sind erforderlich. Auch die Sportordnung wird behandelt.
Neben diesem theoretischen Teil werden im praktischen Teil ausreichende Fertigkeiten in der Handhabung von Waffen und im Schießen mit Schusswaffen sowie in der Handhabung der Sportordnung/Sporthandbuch des DSB, BdS und BdMP vermittelt.
Wir sehen die Schießleiterausbildung als Unterweisung, nicht als Lehrgang an. Daher wird es keine Prüfung im eigentlichen Sinne geben. Wir werden die Aktionen und Interaktionen der Teilnehmer über den gesamten Lehrgangstag intensiv beobachten und diese dann bewerten.
Als Abschluss gibt es einen Schießleiterausweis in Form einer EC-Plastikkarte mit Bild (Bild und Waffensachkunde-Zeugnis sind nach Aufforderung einzureichen), die die Art und den Umfang der Ausbildung beschreibt, sowie einen persönlichen, registrierten Stempel.
Die Ausbildung findet ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen statt. Die Termine werden 4x im Jahr (oder nach Anfrage häufiger) ausgeschrieben.
Eigene Waffe, Munition und ggf. Zubehör können selbstverständlich mitgebracht werden. Der Lehrgang läuft über einen Tag (10:00-19:00 Uhr).
Voraussetzung für den Schießleiter ist die Waffensachkunde und die Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Schießleiterausbildung ist verbandsneutral und unterscheidet sich ausschließlich in der Sportordnung des jeweiligen Verbandes. Da wir über unseren Tellerrand blicken können, akzeptieren wir die Waffensachkunde-Zeugnisse ALLER anerkannten Verbände sowie die Zeugnisse der staatlich anerkannten Lehrgangsträger, sofern dieser auf dem Zeugnis auszumachen ist.
Wenn es hierzu noch Fragen gibt, einfach mailen oder anrufen.
An dieser Stelle stellvertretend etwas Feedback bzw. Berichte von Lehrgangsteilnehmern:
„Hallo Georg.
Ich wollte mich auch auf diesen Weg noch einmal für deinen super gemachten Lehrgang bedanken!! „Es gibt nichts, was es nicht gibt.“ (deine Worte) (was haben wir Gelacht) und es ist echt traurig, aber wahr. Ich habe erst gedacht, dass es ein wenig übertrieben ist was du uns da so auf dem Schießstand gelehrt und gezeigt hast, aber jeden Tag auf dem Stand, bin ich froh das ich auf deinem Lehrgang war!! So schnell überfordert mich eine Situation nicht mehr, im Gegensatz zu meinen älteren vom „xxx“ ausgebildeten Leuten. Ich hoffe du machst mit der praktischen Ausbildung sowie wie auf unserem Lehrgang weiter.“
Vor einigen Tagen sprach ich mit einem ehemaligen Lehrgangsteilnehmer, der eine Weiterbildung seines Verbandes „xxxx“ in Paderborn besuchte.
Sein Resümee zu diesem Lehrgang:
„Sehr viele (zu viele) Teilnehmer, jeder musste seinen Tisch und Stuhl selbst in dem Gastraum der Vereinskneipe zusammensuchen. 2 von 3 Dozenten kamen erst gar nicht und der eine telefonierte ständig während des Lehrganges. Den ganzen Tag wurde nur monoton vorgetragen, keine praktischen Teile zwischendurch. Ein Tag vertane Zeit!“
Kürzlich erreichte mich nachfolgende Mail:
„Guten Tag Herr Schnitzler,
ich habe im Jahr 2011 mit dem Schießsport angefangen und mich konsequent immer weitergebildet:
17.12.2011 Waffensachkunde / BDMP
15.06.2012 verantwortliche Aufsicht / Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis 19.08.2012 Aufsicht auf Schießstätten / BDMP
19.08.2012 Schießleiterlehrgang / BDMP 15.02.2014 Schießleiter / FSD e.V.
26.04.2015 Waffensachkunde und Verantwortliche Aufsicht / RSB
Nun habe ich das Problem, dass wenn ich aus dem BDMP austreten möchte, meinen (bezahlten) Schießleiterausweis zurückgeben soll.
Nun meine Frage:
Kann es rechtens sein, wenn ich die Prüfung abgelegt habe diese für null und nichtig erklärt wird? Oder setz sich der BDMP mal wieder über das Waffenrecht und macht seine eigenen Verordnungen?
Entschuldigung, haben die den Schuss noch nicht gehört? Was ich bezahlt habe, gehört auch mir! Da wundern die sich über ständig sinkende Mitgliederzahlen?“
Dann habe ich bei einem SL-Lehrgang im letzten Jahr folgendes feststellen müssen:
Eine Teilnehmerin, Absolventin einer Waffensachkunde des XXX e.V., sollte in ihrem Schützenstand einen S & W Revolver laden. Gefühlt, minutenlang passierte gar nichts, bis ich ihr sagte, du sollst den Revolver laden. Sie schaute mich verständnislos an und sagte, wie geht das?
Ich fragte sie, du hast doch vor 4 Monaten die Waffensachkunde abgelegt, hast du schon alles vergessen?
Sie antwortete, das wurde uns bei Lehrgang nicht gezeigt, wir haben Waffen nur auf Bildern gesehen, hantieren und laden mussten wir nicht…
Ich hatte keine Worte dafür. Ich hörte dann allerdings bei einem späteren Waffensachkunde Lehrgang, dass es wohl im RSB e.V. so üblich sei. Eine Handhabung an Waffen ist dort wohl eher selten.
Gleiches musste ich im letzten Schießleiter Lehrgang feststellen. Hier kam der Teilnehmer allerdings von einem Mitbewerber aus der Nähe. Auch hier war das Laden der Waffe ein großes Problem. Auf meine Frage, warum das so wäre, bekam ich die Antwort, dass die Handhabung an den Waffen eher spärlich war und dass es in der Prüfung gar nicht abgefragt wurde.
Die Wertung dieser Worte und Zeilen überlasse ich jetzt mal dem geneigten Leser.